Menü

Logo

Warum muss man eine Baufertigstellungsanzeige machen? Wieso oft Jahre nach dem Einzug? Und warum fachmännische Beratung gerade in diesem Fall viel Geld sparen kann!!

Grundsätzlich ist der Bauherr verpflichtet, der Baubehörde die Fertigstellung des Bauvorhabens anzuzeigen. Dies wird allerdings oft vergessen oder vielen Bauherrn ist das einfach nicht bewusst. Wenn die Baubehörde nicht darauf hinweist, ist der Bauakt somit nicht geschlossen. Dieser Zustand kann über Jahre oft Jahrzehnte andauern. Aus verschiedensten Gründen kommt die Gemeinde bzw. Baubehörde Jahre später drauf und fordert dann die Fertigstellungsanzeige mit den aktuellen Planunterlagen. Das führt oft zu Verärgerung des Bauherrn.

In diesem Fall kann das für den Besitzer des Hauses oft sehr teuer werden, und zwar gerade dann, wenn Sie nicht genau wissen was zu tun ist.

Ende des Bauvorhabens

Wenn Sie Ihr Bauvorhaben soweit abgeschlossen und auch die Aufschließungen Ihres Hauses durchgeführt haben, dann müssen Sie der zuständigen Behörde diesen Umstand melden. Dies erfolgt je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland durch ein Ansuchen um Benützungsbewilligung oder durch eine Fertigstellungsanzeige. Einen Hinweis darauf, welche Maßnahme bei Ihnen erforderlich ist, finden Sie wahrscheinlich im Baubewilligungsbescheid.

Benützungsbewilligung

Damit Sie Ihr Haus auch nutzen und bewohnen dürfen, müssen Sie zuvor bei Ihrer Gemeinde um eine Benützungsbewilligung ansuchen. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und somit benützt werden darf.

Je nach Rechtslage in Ihrem Bundesland kann es sein, dass diesem Antrag folgende Überprüfungsbefunde beizulegen sind:

  • Bescheinigung über die bewilligungsgemäße Ausführung und den Bauvorschriften des Landes entsprechende Bauausführung
  • Überprüfungsbefund Rauchfangkehrerbetrieb
  • Überprüfungsbefund Elektroinstallationsfirma
  • Überprüfungsbefund der Heizanlagen
  • Bescheinigung über Dichtheit der Rohrleitungen etc.

Fertigstellungsanzeige

In einigen Bundesländern ist der Abschluss Ihres Bauvorhabens durch eine Fertigstellungsanzeige anzuzeigen.

Es kann sein, dass der Anzeige folgende Überprüfungsbefunde beizulegen sind:

  • Lageplan mit Bescheinigung über die lagerichtige Ausführung des Bauvorhabens
  • Bestätigung über die vorschriftsmäßige Ausführung
  • Vorlage der Überprüfungsbefunde der Prüfungsingenieurin/des Prüfungsingenieurs
  • Bestandpläne
  • Rauchfangbefund
  • Kanalbefund
  • Wasserleitungsbefund
  • Gas- und Elektroinstallationsbefunde etc.
    (Quelle www.help.gv.at)

Weshalb gerade jetzt??

Wieso drängen so viele Gemeinden gerade jetzt, teilweise Jahre oder sogar Jahrzehnte nach Einzug bzw. Baufertigstellung, die Hauseigentümer eine Baufertigstellungsanzeige zu machen?

Dieses Thema ist in der Branche schon jahrelang bekannt. Wie so oft ist die Gesetzeslage und die Praxis eine Andere. Es wurde über Jahre in vielen Gemeinden bzw. Baubehörden in Oberösterreich nicht konsequent genug nachgegangen. Daran tragen in den meisten Fällen nicht die zuständigen Mitarbeiter auf den Behörden die Schuld. Oft sind das aufwändige bürokratische System und die dadurch entstehenden Anomalien Schuld daran. So kommt es zu den skurrilsten Situationen, in denen z.B.: Pläne gefordert werden für ein Zinshaus, das 30 Jahre alt ist und die Eigentümer Energieausweise erstellen müssen für Umbauten die errichtet wurden bevor es Energieausweise gab.

Den Anstoß dazu, dass in den verschiedenen Bauämtern jetzt teilweise wieder mehr Augenmerk auf dieses Thema geworfen wird, war der medial gehypte Bauskandal in St. Wolfgang. Der oberösterreichische Landesrechnungshof (LRH) stellte grobe Unstimmigkeiten bis hin zu einer „eigenwilligen Rechtskultur“ und hohe finanzielle Schäden fest.

Mehr dazu hier:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5127048/Bauskandal-in-St-Wolfgang-uebertrifft-Befuerchtungen

http://derstandard.at/2000048529608/Bauskandal-in-St-Wolfgang-Pruefbericht-uebertrifft-Befuerchtungen

http://www.puls4.com/bist-du-deppert/staffel-5/Videos/alle-faelle/Fall-Bauskandal-St.-Wolfgang-514996

Unser Angebot in OÖ:

Unsere Leistungen in diesem Fall:

  • Beratung des Bauherrn
  • Kommunikation und Abstimmung mit der Behörde
  • Erstellung von erforderlichen Planunterlagen
  • Erstellung eines Energieausweises
  • Fertigung der notwendigen Formulare
  • Einholung und Austellung der verschiedenen Bescheinigungen
  • Übernahme des Bauführers

Kontaktieren Sie unser Team und wir beraten Sie gerne!

savonarola arch bu immo logo in Holz

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.